Das DIN hat auf Veranlassung der Sinn Specialuhren gGmbH im Sommersemester 2013 entschieden, einen Standard für Pilotenuhren zu entwickeln. Die zuständigen Arbeitsausschüsse haben im September 2015 zwei Teilen der Richtlinie zugestimmt - Teil 1: Forderungen und Tests und Teil 2: Konformitätsbewertungen. Bei der DIN 8330 werden die kompromißlos hohen Ansprüche an die Ausstattung von Luftfahrzeugen und Helikoptern auf die Armbanduhr überführt.
DIN 8330-1 spezifiziert, systematisieren und aktualisieren die der Richtlinie zugrunde liegende "Technische Regel für Fliegeruhren". Damit wird das Spektrum der zertifizierbaren Uhrenarten ausgeweitet, zum Beispiel durch die Beachtung von Quarz-Uhren oder praktischeren Vorgaben für die erlaubte Magnetsignatur einer Pilotenuhr. Die DIN 8330-1 geht in vielen Punkten über TESTAF hinaus, unter anderem durch strengere Testkriterien hinsichtlich Lesbarkeit, Schwingungsbelastung und Flüssigkeitsbeständigkeit im Flugbetrieb.
Darüber hinaus werden erstmalig Voraussetzungen für die Verträglichkeit mit Geräten der Nachtsicht festgelegt.
In der NA 027-04-08-01 wurden erstmals seit Dekaden zwei völlig neue Normen, DIN 8330-1 und -2, entwickelt. In der DIN 8330-1 "Zeitmesstechnik - Pilotenuhren - Forderungen und Prüfungen" sind die Voraussetzungen und Tests für funktionell anspruchvolle, betriebssichere und verlässliche Pilotenuhren definiert. Es beinhaltet Forderungen nach Lesbarkeit, Vibrationstests, Resistenz gegen luftfahrttypische Fluide, anti-magnetische Charakteristika und die neue Anforderung an die Verträglichkeit mit den Geräten für die Nachtsicht und deren Tests.
Die DIN 8330-1 kann von Uhrenherstellern und Luftfahrtunternehmen angewendet werden. In der DIN 8330-2 "Zeitmesstechnik - Pilotenuhren - Konformitätsbewertung" sind die Voraussetzungen für die Konformitätsbeurteilung festgelegt und können als Basis für die Zertifizierung von Produkten verwendet werden. Zu den möglichen Anwendern der DIN 8330-2 zählen u. a. Uhrmacher und Prüfstellen. Mit der DIN 8330-1 und der DIN 8330-1 und der DIN 2032 unterstreicht die deutsche Uhrmacherkunst ihre führende Stellung und ihren hohen Entwicklungsanspruch.
Diese Standards liegen in der Verantwortung des Ausschusses NA 027-04-08-01 AC "Fliegeruhren" im DIN-Normenausschuss für Präzisionsmechanik und Feinoptik (NAFuO).