Durch die persönliche, telefonische oder schriftliche oder mündliche Mitwirkung als Live-Bieter über das Netz an der Versteigerung sowie an dem nachfolgenden Post-Auktionsgeschäft werden folgende Voraussetzungen akzeptiert: I. Das Historia AKtionshaus mit dem Firmensitz in Berlin ersteigert als Auftragnehmer an den öffentlich-rechtlichen Versteigerungsterminen, ehrenamtlich im Auftrag eines Dritten und für anonyme Kunden (sogenannte Einlieferer).
Die zu versteigernden Objekte werden unter Ausschluß der Gewährleistungspflicht in dem jeweiligen Beschaffenheitszustand zum Zuschlagszeitpunkt verwendet und ersteigert, wodurch die Verpflichtung nach Ziff. 18 dieser AVB nicht berührt wird. Dagegen stellen mangelnde Informationen über den Konservierungszustand keine Gewährleistungs- oder Qualitätsvereinbarung dar. Die Künstlerdaten, Daten sowie Details der bearbeiteten Stoffe beruhen auf der Stellungnahme von Historia und Daten des Absenders, denen Fachleute oder weltweit tätige Fachleute widersprechen können.
Sofern das Versteigerungshaus Auskunft über die Herkunft gibt, erfolgt dies auf der Grundlage entsprechender Erklärungen des Einlieferers, die jedoch keine Beschaffenheits- oder Garantievereinbarung sind. Historia haftet nicht für offensichtliche und verdeckte Schäden oder für Folgeschäden, die durch Alter, Zustand, Verwendung oder Material verursacht werden, insbe-sondere an Möbel, Teppiche, Zargen, Glas und Podeste.
Im Falle von verfahrenstechnischen, mechanisch-technologischen und elektrotechnischen Vorrichtungen übernimmt Historia keine Haftung für die Funktionalität, Vollständigkeit der Komponenten sowie für die Mobilität oder Funktionsfähigkeit des Objekts. Bei Bedarf können getrennte Bilder, auch von Einzelheiten (Unterschriften, Stempel etc.), angefragt werden, wofür auch hier die Verweise auf die Katalogexemplare zutreffen. Das Historia Aktionshaus übernimmt keine Haftung für Bild- und Ausdrucksfehler im Gesamtkatalog oder im Internet.
Sie müssen sich durch Vorweisen ihres Ausweises ausweisen, wodurch Historia befugt ist, Menschen ohne Begründung von der Versteigerung auszunehmen. Vorabangebote oder Anmeldungen für telefonische Ausschreibungen oder Live-Bewerbungen über das Netz müssen bei Historia in schriftlicher Form eingehen und unterschrieben (per Brief, Telefax oder E-Mail über unser Angebotsformular) werden.
Historia ruft den telefonischen Bieter zu dem Moment an, zu dem das gesuchte Zielobjekt abgerufen wird. Die Historia haftet auch nicht für (möglicherweise durch die Verwendung von veralteten Browser-Versionen verursachte) Unterbrechungen der Internetzugang, die dazu führen können, dass Live-Angebote nicht oder nicht rechtzeitig übertragen werden. Das Angebot wird angenommen, wenn nach drei Ausschreibungen kein Mehrgebot vorliegt.
Das Auktionshaus kann sich das Recht vorbehält, die Auktion aus einem besonderen Anlass abzulehnen oder abzulehnen. Bei versehentlicher Unkenntnis eines rechtzeitigen Gebotes, das der Versteigerer unverzüglich reklamiert hat, oder bei sonstigen Zweifeln an dem Niederschlag ist der Versteigerer berechtigt, den zugesprochenen Zuschlag zurÃ? zurückzuziehen und den Gegenstand erneut zu offerieren. Der Niederschlag gilt als Abnahmepflicht.
Wird das Angebot unter Vorbehalt angenommen, so ist der Anbieter an sein Angebot gemäß 158 BGB 6 Kalenderwochen lang bindet. Die an der Auktion teilnehmenden Personen sind dazu angehalten, den endgültigen Preis unverzüglich nach Erhalt des Angebots an Historia zu bezahlen. Eine nachträgliche Bezahlung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auktionshauses möglich. Die Bieterin ist zur Überprüfung der Korrektheit ihrer Rechnung und der Auktionator behält sich das Recht vor, den Rechnungsinhalt, vor allem die damit verbundenen Summen und Aufwendungen zu überprüfen.
Der Ersteigerer ist zur sofortigen Abholung des versteigerten Objekts und zwar mindestens jedoch nach 10 Tagen auf Verlangen des Verkäufers oder der Käuferin verpflichtend. Auf Verlangen des Auftraggebers wird Historia die Konfektionierung und den Transport des Kunstwerks auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers übernehmen. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder der Weigerung, einen zugesprochenen Artikel anzunehmen, haften die Kunden gegenüber Historia für den dadurch verursachten Schadens.
Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Hoehe erhoben, weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. In diesem Fall ist die Haftung ausgeschlossen. Die Historia kann entweder Vertragserfüllung oder Schadenersatz in Form der Provision wegen Nichtausführung fordern und - davon abgesehen - den Gegenstand auf Rechnung des Auftraggebers erneut ersteigern. Für den Verlust ist in diesem Fall der Erwerber verantwortlich, dessen Rechte aus dem vorherigen Knockdown auslaufen.
Schadenersatzansprüche gegen Historia, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind grundsätzlich ausgeschlossen. in diesem Fall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Historia nicht vorgesehen. Ausgenommen von dieser Haftungsfreizeichnung ist die Haftpflicht für Personenschäden aus der Anwendung von Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden, die auf zumindest einer schuldhaften Pflichtverletzung von Historia zurückzuführen sind. Darüber hinaus erstreckt sich dieser Disclaimer nicht auf andere Schadensfälle, die auf einer schwer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Historia zurückzuführen sind.