Nach einer langen Zeit der Entwicklung haben wir endlich eine Optik für Magnic Light, mit der wir eine Leuchte nach STVZO-Vorgaben mit neuen LED's erstellen können (mehr dazu weiter unten im Folgenden *). Dennoch ist die Genehmigung für den dt. Güterkraftverkehr von der Klassifizierung des BMVI (Bundesministerium für Transport und Digitaltechnik ) abhängig, da unsere Leuchten nicht vollständig durch die aktuellen Vorschriften abgedeckt sind.
Kurz gesagt, weil unsere Leuchten oder Lichtmaschinen zu wenig Energie benötigen und nicht in das Standardsteuerungssystem einpassen. Die Kraftfahrtbundesbehörde schließt sich unserer Auffassung an, dass die Vorschriften unsere Leuchten nicht klar abdecken, und hat die Vorlage unseres Systems beim BMVI angeregt, dessen Beschluss wir noch ausstehen müssen. Wir können die gängigen Leuchtmittel noch innerhalb weniger Tage versenden.
Zusätzlich zu den Arbeiten an der Variante STVZO wollen wir im kommenden Monat ein weiteres Projekt zur Crowdfunding für eine Miniaturvariante "Magnic Microlights" anlaufen. In die Bremsbacken der Ultraleichtflugzeuge sind Aggregate und Leuchten eingebaut, wodurch die Bremsbeläge nach Verschleiß einzeln ausgetauscht werden können. Zur Veranschaulichung: Bei einer geringen Menge sollte der Kostenvoranschlag für diese Variante mind. 70? betragen.
Einen Teil der Microlights (die "Malawi Edition") wird in Afrika montiert. Der erste Plan sieht vor, Plastikteile aus Asien auf direktem Weg nach Malaysia zu bringen und dort nach unseren Vorgaben von Hand zu montieren. Mit weniger als 0,3 W sind die Magnic Lights weit darunter, so dass uns die Genehmigung als kompaktes System bestehend aus Lichtmaschine und Scheinwerfern auf Basis der reinrassigen Lichtverteilung versprochen wurde.
Mit der Genehmigung von Akkulampen längstens 2013 entfallen diese Aggregate und es ergibt sich die Fragestellung, wie ein komplettes System aus Niedervolt-Generator und Stirnlampe behandelt werden soll. So sollen unsere Leuchten bei der Bezugsgeschwindigkeit von 15 km/h für Fahrraddynamos die Lichtausbeute bieten, die ein Fahrradscheinwerfer unter " Testbedingungen " oder eine ähnliche Batterieleuchte erbringen soll.
Das vorgeschriebene 10 Lux erzeugt Magnic Lights bei 15 km/h und übertrifft diese ab 20 km/h ( "mehr als 30 Lux" sind mit 2 Magnic Light Frontlampen bei 35 km/h möglich) - eine zusätzliche Regel sieht jedoch vor, dass bei Einsatz von "energieeffizienten" LED (mit mehr als 42 Licht bei 440mA) eine Mindestzahl von 20 Lux erzielt werden muss.
Diese 20 Lux bewältigen wir auch - aber noch nicht bei 15 km/h. Außerdem sind in Fahrradleuchten fast keine weiteren LED mit weniger als 42 Lichtstrom bei 440 mA installiert (zum Vergleich: Magnic Lights funktionieren mit nur 50 bis 250 mA und die von uns eingesetzten LED erzeugen mehr als 180 Lichtstrom bei 440 mA) und noch 10 oder 15 Lux Leuchten erhalten eine Genehmigung, da die Prüfstellen beauftragt werden, die aus den LED-Datenblättern des jeweiligen Autoherstellers stammenden Angaben zu übernehmen und nicht zu überprüfen.
Wir haben uns jedoch mit unserer Betonanfrage die Vorlage eines entsprechenden Datenblattes versperrt und die Erklärung des federführenden Prüfinstituts bekommen, dass für unsere Leuchten auch bei einer Fahrgeschwindigkeit von 15 km/h 20 Lux benötigt werden - während Akkulampen mit identischen Leuchtdioden (die natürlich drehzahlunabhängig lichtabgeben und deren Lichtabgabe bei 20 km/h und mehr weit unter Magnic Light liegt) ebenfalls eine Genehmigung mit 10 Lux erwirken.
Eine andere Prüfstelle hat uns mitgeteilt, dass wir selbst bestimmen können, ob unsere Leuchten auf 10 oder 20 Lux getestet werden sollen - und dass die 42-Lumen-Regel nicht Bestandteil der Untersuchung ist. Würde damit auch die schwierig zu verstehende 42-Lumen-Regel (vergleichbar mit der Tatsache, dass ein Pkw mit sparsamem Antrieb strengere Emissionsvorschriften erfüllen müsste) auf die Probe gestellt, wäre dies sicherlich erwünscht, aber es bestehen immer noch gute Chancen, dass unsere (dank des Generators) störungssichere Fahrradlampe mit einem regelkonformen Leuchtbild und (teilweise deutlich) einer höheren Lichtausbeute als die von STVZO zugelassenen Batterie-Leuchtmitteln die Bewilligung erhalten kann.
Hilft auch das nicht, wäre unser letztes Mittel, Magnic Lights mit integriertem Akkupack zum Testen zu präsentieren, die dann bei entsprechender Ladung auch im Schritttempo oder im Stillstand problemlos die Minimalwerte erreichen können. Dann würden wir die Genehmigung für eine Akkulampe einholen und uns darauf verlassen, dass es derzeit keine Regelung gibt, dass der Akkupack an der Buchse aufgeladen werden muss und dass das Aufladen nicht über einen integ. Stromerzeuger stattfinden darf.