Bei einem Auftragswert von 120,- Euro haben Sie die Option auf Ratenzahlung (gilt für Aufträge bis max. 5000,- Euro - bei positiver Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH).
Bei einem Auftragswert von 120,- Euro haben Sie die Option auf Teilzahlungskauf ( "Ratenkauf") (gilt für Aufträge bis max. 5000,- Euro - bei positiver Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH). Sie können die Dauer Ihrer Abschlagszahlung wählen: 3, 6 und 12 Jahre. Das Honorar für die Raten wird auf der Grundlage des Warenwertes und der Dauer (vor der ersten Teilzahlung separat erhoben) errechnet.
Bei Rücksendung Ihrer Ware wird die Bearbeitungsgebühr selbstverständlich zurückerstattet. Im Falle von Teilrückgaben sendet Ihnen die Firma BILLPARK GmbH einen aktuellen Teilzahlungsplan zu, in dem die Monatsraten nachgestellt werden. Auch die Anzahl der Raten wird nicht verändert. In wenigen Augenblicken haben Sie Ihren Einkauf beendet und Ihre Ware wird versendet. Außerdem werden Sie eine Bestätigung des Kaufs per E-Mail bekommen.
Zusammen mit Ihrem Päckchen (oder per E-Mail) bekommen Sie Ihre Abrechnung und eine Aufstellung Ihrer Monatsraten. Bei positiver Bonitätsauskunft der Firma BILLPay besteht die Option zum Erwerb auf Abzahlung bis zu einem Auftragswert von EUR 2.500,-. Als Zahlungsmethode wählt man dann die Option Rechnungsstellung per Vorkasse. In wenigen Augenblicken haben Sie Ihren Einkauf beendet und Ihre Ware wird versendet.
Außerdem werden Sie eine Bestätigung des Kaufs per E-Mail bekommen. Sie bekommen Ihre Faktura zusammen mit Ihrem Päckchen (oder per E-Mail). Zahlen Sie komfortabel innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihrer Warenbestellung. Ihr Konto wird innerhalb weniger Tage belastet. In wenigen Augenblicken haben Sie Ihren Einkauf beendet und Ihre Ware wird versendet.
Außerdem werden Sie eine Bestätigung des Kaufs per E-Mail bekommen. In wenigen Tagen wird der Betrag von Ihrem Bankkonto einbehalten. Sollten Sie weitere Informationen zu Ihrer Bezahlung haben, kontaktieren Sie bitte den Kundendienst der Firma PoolPay Deutschland.
An dieser Stelle erhält hat der Hausherr das verabredete Entgelt in Bargeld oder auf seinem Account überwiesen hinterlegt. Für Diese Art der Mietsicherung kann als Ratenzahlung abgeschlossen werden. Einzelheiten regelt der Kodex Bürgerlichen (§ 551 Abs. 2 BGB). Der Geldbetrag kann dann in drei gleich hohe Monatsraten aufgeteilt werden. Andererseits kann sie im Vertrag nicht ausgenommen werden.