Imperial Kaminuhr

Kaiserliche Kaminuhr

Kaiserliche Tischuhr aus vergoldeter Bronze im Rokokostil. Kaminofenuhr mit SeitenschildernItalien/Deutschland, 20th century, Messing/Porzellan, "Imperial Pendule" mit w

Durch die persönliche, telefonische, schriftliche (Fax, E-Mail oder Post) oder "Live-Bidding" Beteiligung an der Auktion und dem Post-Auktionsverkauf werden die Auktionsbedingungen akzeptiert. Der Absender bleibt namenlos. Für Katalogeinzelheiten, Datum, Alter, Ursprung, Grösse, Gewicht, Beschädigung oder andere Fehler lehnt der Auktionator jegliche Gewährleistung oder Verantwortung ab, mit Ausnahme der garantierten Beschaffenheit. Der Beweis eines Sachmangels ist vom Auftraggeber zu erweisen.

Eine Mängelrüge muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Aufpreis erfolgen. Rechtzeitig vorgelegte und nachgewiesene Fehler sind gegenüber dem Auftragnehmer zu rügen. Jedem Anbieter wird eine Bewerbernummer mitgeteilt, die nur gegen Vorweisung eines offiziellen Ausweisdokuments erteilt wird. Bei schriftlicher, telefonischer oder Online-Live-Bewerbung muss die Bestellung mindestens einen Tag vor der Auktion (12°°h) eingegangen sein.

Telefonische Gebote sind erst ab einem Call-Preis von 200,- möglich, für Lose mit einem unteren Grenzwert werden 200,- Euro automatisiert mitboten. Die Limitpreise sind auch die Tabellengebote für telefonische Ausschreibungen und gelten von selbst. Allerdings kann der Hammer auch zu einem geringeren Wert, aber nicht unter dem Minimalpreis niedergeschlagen werden. Dem Auktionator steht durch den Beschluss das Recht zu, für den Auktionator in den gewohnten Stufen bis zu seinem erklärten Meistgebot zu biete.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, aus wichtigen GrÃ?nden eine Person von der Auktion auszuschlieÃ?en. Für unbegrenzte Gegenstände steht der Auktionspreis im freien Entscheidung des Auktionators. Unterhalb des Limits liegende Angebote können vom Auktionator zurückgewiesen oder unter Vorbehalt gestellt werden. Wird ein Gebot unter Vorbehalt angenommen, ist der Anbieter an sein Gebot 4 Kalenderwochen lang bindet.

Bekommt er den bedingungslosen Aufschlag während dieser Frist nicht, verfällt sein Bieterangebot. Die Gebote werden in der Regelfall in Schritten von 10 Prozent eingereicht. Das Zuschlagverfahren gilt als eröffnet, wenn nach dreimaliger Aufforderung des höchsten Gebotes kein erhöhtes Angebot gemacht wird. a) Auf 100 limitierte Lose können während und nach der Versteigerung um bis zu 50% unter das Höchstgebot gesetzt werden.

Lots, die auf über 100 begrenzt sind, können während und nach der Versteigerung umgelegt werden, um bis zu 10% unter dem Grenzwert zu bieten. Das Versteigerungsunternehmen ist berechtigt, die Katalognummer zu kombinieren, zu separieren, außerhalb der angegebenen Abfolge abzugeben oder zu entziehen. Es steht dem Versender freigestellt, Angebote zurückzuweisen. Im Falle von Unstimmigkeiten oder anderen Bedenken über den Untergang kann der Auktionator das Objekt nochmals abrufen.

Möchte ein Meistbietender sein Angebot zurückziehen, kann der Auktionator ihn dennoch mit allen nachfolgenden Rechten und Verpflichtungen ausschließen. Aber er kann auch das nächste niedrigere Angebot ablegen oder das Los erneut abrufen. Das Zuschlagverfahren führt dazu, dass der Kunde sofort zu zahlen und die Ware sofort abzunehmen hat. Nach Zuschlagserteilung geht die Verlustrisiko, Verwirrung, Beschädigung usw. auf den Auftraggeber über.

Der Zuschlag unterscheidet zwischen Raumbietern oder Anbietern, die ihre Angebote in Schriftform abgeben, und den so genannten "Live-Bietern". Der Zuschlag für Hallenzuschläge und Aufschläge von schriftlichen Bewerbern liegt bei 25%. Die " Live-Bieterin " erklärt sich damit einverstanden, dass der Auktionator die Abholung und Weiterleitung an die Einlieferer als vorübergehende Gegenstände durchführt.

Der Aufpreis beträgt 25 Prozent. Jeweils die halbe Summe tragen der Erwerber und der Versender. Jeder Anbieter muss den Geldbetrag unmittelbar nach Rechnungserhalt einreichen. Die Käuferin ist zur sofortigen Abholung des Objekts auf Verlangen des Käufers angehalten. Der Anbieter ist zur Lieferung und Übertragung des Eigentums an der Waren erst nach erfolgter Zahlung des Rechnungsbetrages berechtigt.

Das Lagern geschieht auf Risiko des Bestellers. a) Der Transport innerhalb Europas kann organisiert werden und geschieht auf Risiko und Rechnung des Bestellers. Verpackungs- und Versandspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Der Export von Waren in Drittland, die der zollrechtlichen und anderen Ausfuhrgenehmigungen bedürfen, wird vom Besteller selbst organisiert und bezahlt. b) Alle mit einem auf Verlangen des Bestellers ausgestellten Dokument zusammenhängenden Ausgaben gehen zu Lasten des Bestellers.

Kommt der Erwerber mit der Bezahlung des Verkaufspreises in Rückstand, so erlischt sein Recht aus dem Knockdown. Diese Gegenstände können dann auf seine Rechnung bei einer der folgenden Versteigerungen ohne Vorankündigung ersteigert oder an einen verlorenen Anbieter vergeben werden. Der vertragsbrüchige Erwerber ist in diesem Falle für den entgangenen Gewinn, für die Aufwendungen der Wiederholung der Auktion und für die Auktionsgebühren verantwortlich.

Sofern sich Katalogbesitzer, Versteigerungsteilnehmer und Anbietende nicht anders ausdrücken, erklären sie, dass sie den abgebildeten Bestand und die darin enthaltenen Objekte aus der Zeit des Dritten Reichs nur zum Zwecke der Bürgerbildung, der Verteidigung gegen verfassungswidrige Absichten, der Künste oder Wissenschaften, der Erforschung oder des Lehrauftrages, der Zeitzeugenberichterstattung oder der Geschichtsberichterstattung oder zu vergleichbaren Zielen beschaffen (§§ 86a, 86 StGB).

Nur unter diesen Bedingungen bietet und verkauft die Yves Siebers und ihre Lieferanten diese Artikel an.