Es ist die Apple Uhr. In dieser mehr oder weniger realen Szenerie hat Apple das neueste Feature von Apple Watch 3 live auf dem Paddleboard vorgestellt. Auch wenn Deidre auf ihrem Stehpaddel im Werbefilm so enthusiastisch schaut, wird die Schweizer Uhrenindustrie wohl kaum so locker sein wie diese Neuigkeit. Apple zufolge ist Apple Watch die weltweit meistgekaufte Uhr geworden - vor der vorherigen Nr. 1, nämlich der Marke ROLEX, sowie Fossil, Omega und Cartier.
Konkrete Angaben zu dieser Liste werden von Apple nicht gemacht. Apple hat seit der Einführung von Apple Watch - im Gegensatz zu früheren Versionen - keine Verkaufs- oder Absatzzahlen bekannt gegeben. Mittlerweile sollte Apple den Schweizer Luxusuhrenhersteller bereits abgelöst haben. Nach Angaben des Marktforschungsunternehmens Canalys erzielte Apple allein im vierten Vierteljahr 2016 mit Apple Watch einen Umsatzvolumen von rund 2,6 Mrd. Dollars.
Eine Gegenüberstellung des Datenbankportals Statista verdeutlicht auch, wie deutlich Apple aufholen konnte. Apple hat im Frühjahr 3,4 Mio. Apple Uhren abgesetzt - mehr als das Vierfache des Umsatzes der zweitgrößten Marke im Smartwatch-Geschäft, dem Erzrivalen Samsung. Egal ob erste oder zweite: Die Gefahr für die Schweizer Uhrenhersteller ist da.
Laut Bloomberg waren die Schweizer Quarzuhrenexporte bereits im vergangenen Jahr auf den tiefsten Wert seit sieben Jahren gesunken. Laut Rene Weber, Analytiker bei Voltobel, sind vor allem die Armbanduhren im Unter- und Mittelsegment davon betroffen. 2. Die mechanischen Armbanduhren im gehobenen Bereich sind von den intelligenten Armbanduhren weniger stark beeinflusst.
Der Schweizer Smartwatch Pionier Jean-Claude Biver will sich der amerikanischen Technologiegruppe entgegenstellen.
Die letzten Schritte umfassen unter anderem die Schaffung einer Blacklist von Steueroasen. Muß die Schweiz davor Angst haben? Sie hat sich auf bestimmte Voraussetzungen verständigt, nach denen die vorgesehene "schwarze Liste" der "nicht kooperativen Steuergebiete" zu erstellen ist. Bislang gibt es einen Patchwork aus verschiedenen nationalen Blacklists. Die EU hofft, dass eine gemeinsame Liste mehr Einfluss haben wird.
Im nächsten Jahr sollen die ausgewählten Drittländer und Steuerhoheitsgebiete (Jurisdiktionen) nach den festgelegten Auswahlkriterien überprüft werden. Die EU will in einen Diskurs mit Staaten eintreten, die die Voraussetzungen nicht einhalten. Lediglich diejenigen, die sich weigern zu kooperieren, werden auf die Liste der schwarzen Liste gesetzt, erklärt der derzeitige Vorsitzende des ECOFIN-Rates, der Minister der Slowakei, Peter Kazimir.
Ende 2017 soll die Liste publiziert werden. Die Aufnahme einer Gerichtsbarkeit in die Liste hängt von den nachfolgenden Auswahlkriterien ab: Steuerliche Transparenz: Sie wird an drei Maßstäben gemessen: den OECD-Standards für den automatisierten Austausch von Informationen über finanzielle Daten (AIA mit erstmaligem Austausch im Jahr 2018), dem Austausch von Informationen auf Ersuchen und der gegenseitigen Verwaltungshilfe. Die Erfüllung von zwei dieser drei Voraussetzungen kann unter Umständen bis zur Jahresmitte 1999 ausreichend sein, danach müssen es alle drei sein.
Dieser Gesichtspunkt soll später als viertes Auswahlkriterium im Hinblick auf eine zukünftige globale Austauschinitiative für den wirtschaftlich Berechtigten hinzugefügt werden (siehe unten). Bis Ende 2017 sollte sich jede Rechtsprechung zu den im Rahmen der OECD beschlossenen Mindestnormen zur Vermeidung von Unternehmenssteuern verpflichtet haben (Anti-Beps - Base Erosion und Gewinnspannen).
Gefährdung für die Schweiz? Ist die Schweiz auf der Liste? Allerdings sagte Ueli Maurer, der am Donnerstag zu einem Gespräch der EFTA-Finanzminister mit denen der EU in Brüssel war, dass er nicht ausschloss, dass die Schweiz auf der Liste stehe, "aber wir würden überleben".
Die Entscheidung über die Bewertungskriterien wurde erst nach Maurers Reise getroffen und das Staatsekretariat für Finanzangelegenheiten (SIF) entspannt: "Die Schweiz entspricht den Anforderungen der OECD", heißt es nur auf Ersuchen. Sollte die Unternehmensteuerreform III jedoch scheitern, könnte die Schweiz mit dem zweiten Teil der genannten Auswahlkriterien wenigstens ein zeitliches Problem haben:
Eine zweite Entscheidung am kommenden Donnerstag soll sicherstellen, dass die Finanzbehörden in allen EU-Ländern auch Zugriff auf die einzelstaatlichen Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und vergleichbare Sachverhalte haben, die die Geldwäschebekämpfungsstellen auf der Grundlage der Geldwäschebekämpfungsvorschriften entgegennehmen. Zu diesem Zweck einigten sich die Außenminister auf eine Überarbeitung der Steuerpolitik.
Der wirtschaftliche Besitzer sind die Menschen, die hinter einem Betrieb stehen. Zum ersten Mal diskutierten die Wirtschaftsminister den von der EU-Kommission Ende Oktober vorgestellten Entwurf zur Schaffung einer einheitlichen Konzernbemessungsgrundlage (GKKB).