Die Swissness-Kriterien für schweizerische Uhren werden per Stichtag 31. Dezember 2008 gestrafft. Der überwiegende Teil der Uhrenbranche begrüßt das neue Recht. Die teilweise Revision der Uhrenverordnung von 1971 stärkte den guten Namen der "Schweizer Marke" für Uhren sowie den Standort Schweiz, meint das Schweizerische Patentamt auf seiner Webseite.
Das neue Recht schützt nicht nur das Stichwort "Swiss made", sondern auch den Namen "Suisse" in allen Landessprachen, das Schweizerkreuz und alle mit dem Schweizerkreuz verwechselbaren Verkehrskreuz. Für das Gütesiegel "Swiss made" müssen 60 Prozent des Herstellpreises der Uhr als Ganzes (Endprodukt) in der Schweiz anfallen.
Das Werk, das Herz der Uhr, muss auch in der Schweiz einen Anteil von 60 Prozent an den Herstellkosten haben. Nun muss auch die technologische Weiterentwicklung der Uhr und des Werks vollständig in der Schweiz ablaufen. Seit langem setzt sich die schweizerische Uhrmacherei für schärfere Vorschriften ein. Laut Untersuchungen sind die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu angetan, für eine Luxusuhr "made in Switzerland" doppelt so viel zu bezahlen.
Die Reputation des Gütesiegels "Swiss made" wird in der Industrie als starke Basis angesehen und als Hoffnungsschimmer im derzeit angespannten Umfeld betrachtet, so eine Untersuchung des Beratungsunternehmens DELOITTES. Die Uhrenindustrie wollte deshalb noch strengere Vorgaben: Für mechanische Werke sollte ein minimaler Kostenanteil von 80 Prozent erreicht werden.
Das entspreche jedoch nicht den Vorschriften der Welthandelsorganisation und des Freihandelsabkommens mit China, weshalb dies nicht der Fall sei, sagte Yves Bugmann, Leiter der juristischen Abteilung des Verbandes der Schweizerischen Uhrmacherkunst (FH), an einem Symposium an der UdSSR. Doch auch die Uhrenmanufakturen sind durch die neue Verordnung herausgefordert. Mit den neuesten technischen Errungenschaften wird das Konzept der Uhren weiter ausgebaut.
Daran arbeitet jedoch das Schweizerische Forschungs- und Entwicklungszentrum CSEM in Neuchâtel, was auch den Herstellern Chancen eröffnet, so Bugmann. Bis Ende 2018 haben die Uhrenmanufakturen Zeit, sich an die neuen Vorgaben zu gewöhnen. Uhrenmuscheln und -gläser können bis dahin von der Kalkulation der Produktionskosten ausgenommen werden, die bei der Einführung der "Swiss made "-Verordnung bereits auf Vorrat geführt werden.
Darüber hinaus können Uhrmacher den Kostenbeitrag für ein nicht oder nicht in ausreichender Stückzahl vorhandenes Produkt einbehalten. Sie führt eine Liste von Stoffen, die in der Schweiz nicht verfügbar sind. Es ist ein Vorteil für den Markt, im weltweiten Vergleich die Identitäts- und Authentizitätsmerkmale des Produkts nachvollziehen zu können, sagte Nadège Sougy, Präsidentin des Forschungsbereichs "L'Institut L'homme et le temps" des Weltuhrenmuseums in La Chaux-de-Fonds.
In der Vergangenheit war der Begriff "Swiss made" jedoch nicht immer von Nutzen. Noch bevor die Uhrenmanufakturen in Genf oder La Chaux-de-Fonds zu einer Marktreferenz wurden, waren sie im achtzehnten Jahrhundert auf den MÃ?rkten in Paris und England ein Synonym fÃ?r minderwertige Waren. Die Tatsache, dass aus der Schweiz exportierte Uhren identifizierbar sind, hat mittelbar dazu geführt, dass die Schweizer Uhrenmanufakturen alle im selben Lichte zu sehen sind.
Die Reputation der Schweizer Uhrenindustrie zeigt, dass die Standortverankerung zum Kaufargument geworden ist, so die Professorin an der Universitätsprofessur Freiburg.