Wasseruhr Außenwasserhahn

Wanduhr außerhalb des Wasserhahns

Abtrennung von nicht eingeleitetem Wasser aus der Abwassermenge. Hier erfahren Sie alles über private Wasserzähler. Abzug von nicht eingeleitetem Wasser aus der Abwassergebühr Das für das Gelände Ihrer Kommune oder Gemeindestädte geltende Beitrags- und Gebührengesetz - Rechtsgrundlage für die Einziehung von Abwassergebühren - sieht die Möglich-keit vor, auf Gesuch hin Mengen an Wasser, die nachweisbar nicht in das öffentliche Abwassersystem eingebracht werden, von der Abwassergebühr abzuziehen. Im Falle von Gewässerschäden ist ein entsprechender Beweis zu erbringen, z.B. in Gestalt einer Ausbesserungsrechnung o.ä.

Beim Abzug der Entgelte für die Gartenwassermenge ist in der Regel die Erfassung durch einen oder mehrere persönliche Zwischenwasserzähler notwendig. Um Ihren persönlichen Zusatzwasserzähler für die Abrechnung von Warmwassermengen zu erkennen, möchten wir Sie um Beachtung folgender Informationen bitten: Sollte so nah wie möglich an der Wasserstelle frostfrei installiert werden (z.B. Kelleröffnung). muss im Netz sicher befestigt sein (z.B. Flansch oder Lötanschluss).

Sollte eine Festverankerung aus statischen Gründen nicht möglich sein, kann nach Absprache mit der Hamburgischen Stadtteiltwässerung ( "HSE") ein auf den Gewindebohrer aufgeschraubtes und verschließbares Messgerät eingesetzt werden. Der Verschluss muss vom Monteur vorgenommen werden. muss ordnungsgemäß kalibriert sein. Gemäß der gültigen Kalibriergültigkeitsverordnung vom 18.08.2004 muss die Kalibrierung eines Kühlwasserzählers alle sechs Jahre durchgeführt oder der Zählersatz durch einen gültigen kalibrierten durchgeführt werden.

Wurde ein weiterer Wassermesser zur Aufzeichnung der nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassermenge eingebaut, senden Sie den beiliegenden unterschriebenen und vollständigen Vordruck auf dem Postweg an die Firma Ham. a) und a) an die Firma A6. Es ist zu berücksichtigen, dass der Messgerät den Spezifikationen für kundenseitige Wassermesser entsprechen muss. Sie finden diese in unserer untenstehenden Anwendung, mit der Sie den Messgerät bei uns registrieren können, nachdem es von einem zugelassenen Installationsbetrieb montiert wurde.

Beachten Sie dabei, dass Sie sich selbst um die Instandhaltung und Kalibrierung bemühen müssen. Damit die vom Zusatzwasserzähler erfasste Wassermenge abgezogen werden kann, benötigt die Hamburgische Stadtentwässerungsanlage zu Beginn eines jeden Jahres einen informellen Erstattungsantrag für das vorhergehende Jahr. Der aktuelle Status Ihres weiteren Wassermessers ist anzugeben.

Die berechneten Abzugsbeträge werden von den Hamburgischen Wasserwerken entweder mit der nÃ??chsten Wassergeldsumme gegenÃ??bergestellt oder separat gutzuschreiben. Der Abzug wird immer für ein Jahr vorgenommen; der Antrag kann nur innerhalb eines Kalenderjahres für das vorhergehende Jahr gestellt werden.