Weil aber wertvolles Wasser aus dem Gartenhahn strömt, zahlt sich die Anschaffung eines Wasserzählers im Haus immer aus! Jeder, der einen offiziell geprüften und kalibrierten Garten-Wasserzähler an den externen Wasserhahn schließt, muss keine Kanalgebühren für das Leitungswasser zahlen. Das liegt daran, dass das Süßwasser nicht in die Kläranlage eintritt, sondern in Ihren eigenen Hausgarten sickert. Je nach Lieferant und Gebiet kosten diese nicht nur 1-2 EUR pro m3 Süßwasser, sondern auch ein Mehrfaches der Kanalgebühren, denn das Wasserwerk berechnet einfach: Frischwassermenge = Abwassermenge!
Welche Anforderungen an einen Garten-Wasserzähler gestellt werden, erfahren Sie von Ihrem Wasserversorger: Kann nur ein Handwerkerbetrieb den Garten-Wasserzähler installieren? Anschließend muss das Messgerät offiziell nachkalibriert werden - oder Sie ersetzen den gesamten Garten-Wasserzähler gegen einen neuen (Anschaffungspreis ca. 40 Euro). Eine zentrale Armatur im Park muss oft für mehrere Zwecke genutzt werden.
Die 3-fach-Wasserverteilung von Kärcher (ca. 23 Euro) verfügt über drei voneinander unabhängig, individuell stufenlose Anschlüsse (G1 Hahnanschluss, G3/4 Reduzierstück). Sie wird mit einer Kontermutter am Gewindebohrer befestigt. Die Verwendung von Frostschutzventilen aus dem Arctic Garden Programm (PipeSystems, arctic-garden. de, ca. 280 Euro) ist eine Gegenmaßnahme. Die frostsichere Armatur für den Hausgarten arbeitet so: Beim Verschließen läuft die Armatur selbsttätig in den frostfreien Boden und vermeidet so das Einfrieren des W asser.
Ich möchte in diesem Zusammenhang alle ermutigen, etwas zu wagen und im Hause durch Eigenleistungen bares Geld beizutragen. Ich werde in den Artikeln meine Erfahrung im Bereich Wohnungsbau und Sanierung in wenigen Arbeitsschritten darzustellen suchen. Außerdem halte ich es für notwendig, sich aus verschiedenen Informationsquellen über ein Vorhaben zu informieren.
Für die inhaltliche Korrektheit meiner Filminhalte kann ich keine Garantie übernehmen. Als Hobbyhandwerker lehne ich die Verantwortung für Personen- und Sachschäden ab.